Die Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigun...
Das gesetzliche Werkvertragsrecht macht die Ausübung von Gewährleistungsansprüchen grundsätzlich von einer vorherigen Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung seitens des Bestellers abhängig. Lediglich in den Fällen des 634 Abs. 2 BGB ist dieses Verfahren entbehrlich. Da die Voraussetzungen des 634 Abs. 1 S. 1 BGB in der Praxis häufig nicht eingehalten werden, wächst der Bestimmung des 634 Abs. 2 BGB eine Schlüsselrolle zu. ...