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Die Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nach § 634 Abs. 2 BGB
Das gesetzliche Werkvertragsrecht macht die Ausübung von Gewährleistungsansprüchen grundsätzlich von einer vorherigen Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung seitens des Bestellers abhängig. Lediglich in den Fällen des 634 Abs. 2 BGB ist dieses Verfahren entbehrlich. Da die Voraussetzungen des 634 Abs. 1 S. 1 BGB in der Praxis häufig nicht eingehalten werden, wächst der Bestimmung des 634 Abs. 2 BGB eine Schlüsselrolle zu. ...

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